Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ErdRaum GmbH

Präambel

Die ErdRaum GmbH vereint unter ihrem Dach verschiedene Kompetenzbereiche rund um das Thema Lehmbau. Um Ihnen größtmögliche Transparenz zu bieten, sind diese AGB modular aufgebaut. Sie bestehen aus einem Allgemeinen Teil (Teil A), der für alle Verträge gilt, sowie spezifischen Modulen für unsere Fachbereiche: die LehmSchmiede (Planung), die LehmBauerei (Handwerk), die Lehmbox (Handel) und das Lehmstudio (Schulungen).

TEIL A: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die über die Website www.erdraum.de oder auf anderem Wege mit der ErdRaum GmbH, Hauptstraße 18, 86504 Merching (Registergericht: Augsburg, HRB: 40713, USt-ID: DE451486762) geschlossen werden. Sie richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer.

§ 2 Modularer Aufbau und Vorrangklausel

Die AGB der ErdRaum GmbH sind modular aufgebaut. Dieser Teil A gilt für alle Verträge. Die Teile B bis E gelten ergänzend für den jeweils beauftragten Leistungsbereich. Bei Überschneidungen oder Widersprüchen haben die Regelungen der spezifischen Module (insbesondere die Bau-AGB der LehmBauerei) Vorrang vor den allgemeinen Bestimmungen. Bei bereichsübergreifenden Aufträgen gilt für jeden Leistungsteil das jeweils einschlägige Modul.

§ 3 Referenzwerbung

Die ErdRaum GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der Auftragserfüllung (insbesondere durch die LehmSchmiede und LehmBauerei) entstandenen Ergebnisse, Pläne und Bauwerke anonymisiert und unter Verwendung von Bildmaterial als Referenz auf ihrer Website, in Social-Media-Kanälen und in Werbematerialien zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 4 Gerichtsstand und Streitschlichtung

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Augsburg. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

§ 6 Kostenpflichtige Beratungstermine und Fahrtkosten

Werden individuelle, kostenpflichtige Beratungstermine (z. B. auf der Baustelle des Kunden oder in unserem Showroom) durch die LehmSchmiede oder LehmBauerei vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand der reinen Beratung auf Basis unserer aktuellen Stundensätze, sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde. Bei Vor-Ort-Terminen auf der Baustelle wird für die An- und Abfahrt lediglich eine Kilometerpauschale in Rechnung gestellt; die Fahrtzeit selbst wird dem Kunden nicht als Arbeitszeit berechnet. Sagt der Kunde einen fest vereinbarten Beratungstermin nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin ab, ist die ErdRaum GmbH berechtigt, den geplanten Zeitaufwand (mindestens jedoch eine Beratungsstunde) sowie gegebenenfalls bereits angefallene Fahrtkosten (Kilometerpauschale) in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

TEIL B: LehmSchmiede (Planung, Konzeption & Simulation)

§ 1 Leistungsgegenstand und Abgrenzung

Die LehmSchmiede erbringt Beratungs- und Planungsleistungen, bauphysikalische Berechnungen sowie Simulationen. Wir erbringen ausdrücklich keine Leistungen der Genehmigungsplanung (Bauanträge). Ebenso sind Leistungen der Tragwerksplanung (Statik), des Brandschutzes sowie Baugrund- oder Schadstoffgutachten nicht Bestandteil unseres Leistungsumfangs, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich beauftragt.

§ 2 Vergütung

Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis (Pauschalpreis) vereinbart wurde, nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der vereinbarten Stundenlöhne. Zusätzliche Änderungswünsche des Kunden nach Planungsbeginn, die vom ursprünglichen Auftrag abweichen, werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert vergütet.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Berechnung und Planung erforderlichen Daten, Pläne, Unterlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Für Verzögerungen oder fehlerhafte Planungsergebnisse, die auf unvollständigen oder falschen Daten des Kunden basieren, übernimmt die ErdRaum GmbH keine Haftung.

§ 4 Herausgabe von Daten und Urheberrecht

Alle Urheberrechte an erstellten Konzepten, Entwürfen, Plänen und Simulationen verbleiben bei der ErdRaum GmbH. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Umsetzung seines spezifischen Projekts. Der Kunde hat lediglich Anspruch auf die Herausgabe der Ergebnisse in nicht-editierbaren Dateiformaten (z. B. PDF) oder in gedruckter Form. Ein Anspruch auf Herausgabe von offenen Originaldateien (z. B. CAD- oder Simulationsdateien) besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich abweichend vereinbart wurde.

§ 5 Gewährleistung und Nacherfüllungsvorrang

Bei Planungs- oder Berechnungsfehlern hat der Kunde uns unverzüglich zu unterrichten. Der ErdRaum GmbH ist zunächst stets die Möglichkeit zur Nacherfüllung (Nachbesserung) innerhalb einer angemessenen Frist einzuräumen. Erst wenn die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 6 Haftung und Haftungsbegrenzung

Wir haften für unsere Planungen und bauphysikalischen Berechnungen nach den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf die Deckungssumme unserer Berufshaftpflichtversicherung. Diese beträgt maximal 3.000.000 EUR pro Schadenfall, maximal jedoch 9.000.000 EUR pro Versicherungsjahr. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

§ 7 Vorzeitige Kündigung des Planungsvertrags

Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig, ohne dass die ErdRaum GmbH dies zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen ersparen. Es wird pauschal vermutet, dass uns für die noch nicht erbrachten Leistungen 5 % der darauf entfallenden Vergütung zustehen (§ 648 BGB). Dem Kunden bleibt der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen gestattet.

 

TEIL C: LehmBauerei (Handwerkliche Ausführung)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Werk- und Bauleistungen sowie damit zusammenhängende Nebenleistungen im Bereich der LehmBauerei, die mit der ErdRaum GmbH geschlossen werden, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes in Textform oder schriftlich vereinbart wurde. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Gegenüber Unternehmern gehen individuelle Vereinbarungen, Leistungsverzeichnisse und projektbezogene Regelungen diesen AGB vor, soweit sie abweichende Bestimmungen enthalten.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind Angebot, Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ergänzende Unterlagen. Geschuldet sind ausschließlich die konkret vereinbarten Leistungen. Die LehmBauerei erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Lehmputz und Lehmoberflächen, Lehmfarbe, Lehm-Trockenbau, Innendämmung, Fachwerksanierung, Böden bzw. Lehmboden, Stampflehm, Lehmmauerwerk sowie Wand- und Deckenheizung mit Lehm, soweit diese jeweils im Einzelfall angeboten und beauftragt sind. Nebenleistungen wie Schutzmaßnahmen, Abklebearbeiten, Abdeckarbeiten, Baustellenvorbereitung oder Maßnahmen zur Unterstützung der Trocknung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Soweit Leistungen oder Nebenleistungen im Angebot geschätzt sind, beruhen diese Angaben auf dem bei Angebotsabgabe erkennbaren Umfang. Abweichungen aufgrund von Baustellenzustand, Untergründen, Koordination, Witterung, Bauablauf oder besonderen Ausführungsanforderungen können zu gesondert zu vergütendem Mehraufwand führen. Pauschal vereinbarte Leistungen bleiben unberührt. Die ErdRaum GmbH ist berechtigt, im Rahmen der beauftragten Ausführung erforderliche Materialien, Baustoffe und Systemkomponenten zu beschaffen, einzusetzen und abzurechnen.

§ 3 Ausführung der Leistungen

Die LehmBauerei führt ihre Leistungen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang, den anerkannten Regeln der Technik sowie den material- und systembezogenen Verarbeitungsvorgaben aus. Der Leistungszeitraum erfolgt nach Absprache. Lehm ist ein natürlicher Baustoff mit materialtypischen Eigenschaften. Übliche Abweichungen in Farbton, Struktur, Oberfläche, Körnung oder Schattierung sowie material- und trocknungsbedingte, unwesentliche Haar- oder Schwundrisse stellen keinen Mangel dar, sofern die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist und keine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung entgegensteht. Soweit Lehmoberflächen nachträglich überarbeitet, befeuchtet, geglättet, ergänzt oder sonst verändert werden, kann dies je nach aktuellem Leistungsstand zusätzlichen Aufwand verursachen, der gesondert zu vergüten ist.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die vertraglich geschuldeten Leistungen ungehindert und fachgerecht ausgeführt werden können. Hierzu gehören insbesondere geeignete Arbeitsbereiche, freier und sicherer Zugang zur Baustelle, rechtzeitig fertiggestellte Vorleistungen anderer Gewerke sowie Strom, Wasser und geeignete klimatische und organisatorische Baustellenbedingungen, soweit diese nicht ausdrücklich von der LehmBauerei übernommen wurden. Soweit Schutzmaßnahmen, Abklebearbeiten, Beheizung, Lüftung, Entfeuchtung oder sonstige Maßnahmen zur Unterstützung der Trocknung nicht von der LehmBauerei übernommen sind, obliegen sie dem Kunden. Soweit die LehmBauerei Trocknungsmaßnahmen übernimmt, haben der Kunde und gegebenenfalls die Bauleitung sicherzustellen, dass eingesetzte Geräte nicht ohne Abstimmung ausgeschaltet, ausgesteckt, versetzt oder entfernt werden und die erforderlichen Betriebsbedingungen erhalten bleiben. Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden infolge fehlender, verspäteter oder mangelhafter Mitwirkung des Kunden, der Bauleitung oder sonstiger vom Kunden eingeschalteter Dritter gehen nicht zu Lasten der LehmBauerei.

§ 5 Untergründe, Bestand und Vorleistungen

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet die LehmBauerei keine umfassende technische, statische, bauphysikalische oder zerstörende Untersuchung des Bestands oder der vorhandenen Untergründe. Die Leistungen setzen geeignete Untergründe, Anschlüsse, Konstruktionen und Vorleistungen Dritter voraus. Eine Prüfpflicht besteht nur im Rahmen der bei ordnungsgemäßer Baustellenbesichtigung und üblicher fachlicher Sorgfalt erkennbaren Umstände. Bei Leistungen im Bestand, insbesondere bei Innendämmung, Fachwerk, Mischkonstruktionen, Bestandsputzen oder feuchtebeanspruchten Aufbauten, erfolgt die Ausführung auf Grundlage der erkennbaren Umstände sowie der zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und planerischen Vorgaben. Soweit eine bauphysikalische Beurteilung, hygrothermische Simulation oder sonstige Planung vorliegt, erfolgt die Ausführung auf dieser Grundlage; geschuldet ist die fachgerechte handwerkliche Umsetzung des beauftragten Leistungsumfangs. Werden Umstände erkennbar, die gegen die vorgesehene Ausführung sprechen, ist die LehmBauerei berechtigt, betroffene Leistungen bis zur Klärung zurückzustellen oder zu unterbrechen. Für verdeckte Mängel, unbekannte Altlasten, verborgene Schäden, unerkannte Feuchtebelastungen, ungeeignete Untergründe oder Mängel in Vorleistungen Dritter haftet die LehmBauerei nicht, soweit diese bei üblicher Prüfung nicht erkennbar waren und nicht von ihr verursacht wurden.

§ 6 Eigenleistungen und Leistungen Dritter

Übernimmt der Kunde selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte einzelne Vor-, Neben-, Schutz-, Abkleb-, Grundierungs-, Trocknungs-, Reinigungs- oder Nacharbeiten, erfolgt dies im Verantwortungsbereich des Kunden. Für diese Leistungen übernimmt die LehmBauerei keine Gewährleistung. Dies gilt auch für Mängel, Schäden, Verzögerungen, Verunreinigungen, Mehraufwand oder Folgeschäden an den Leistungen der LehmBauerei, soweit diese auf solche Eigenleistungen oder Leistungen Dritter zurückzuführen sind. Werden Schutz-, Abkleb- oder Grundierungsarbeiten bauseits ausgeführt, wird die Verwendung abgestimmter und praxiserprobter Materialien empfohlen. Die LehmBauerei kann hierfür geeignete Materialien benennen. Für Schäden oder Beeinträchtigungen infolge ungeeigneter, nicht abgestimmter oder fehlerhaft eingesetzter bauseitiger Materialien haftet die LehmBauerei nicht.

§ 7 Behinderung, Unterbrechung, Entschädigung und Mehrkosten

Wird die Ausführung durch Umstände behindert oder unterbrochen, die die LehmBauerei nicht zu vertreten hat, insbesondere durch fehlende Mitwirkung, ungeeignete Baustellenbedingungen, nicht fertiggestellte Vorleistungen, Eingriffe Dritter, unzureichende Trocknung, Witterungseinflüsse oder nachträgliche Änderungen des Kunden, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. Kann die LehmBauerei aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden oder ihm zurechenbaren Behinderung die vorgesehenen Arbeiten am vereinbarten Einsatztag nicht oder nicht wesentlich ausführen, ist eine angemessene Entschädigung fällig. Diese berechnet sich nach dem vergeblich vorgehaltenen Personaleinsatz sowie den angefallenen Fahrtkosten und Fahrzeiten. Vereinbarte Tagessätze, Kilometerpauschalen und Fahrzeitansätze gemäß Angebot oder Auftragsbestätigung können hierfür zugrunde gelegt werden. Zusätzlicher Aufwand, insbesondere für Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, erneute Einrichtung, Zwischenlagerung, Schutzmaßnahmen oder Nacharbeiten, ist gesondert zu vergüten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder Aufwand überhaupt nicht oder wesentlich geringer entstanden ist.

§ 8 Zusatzleistungen und Änderungen

Zusatzleistungen und Änderungen, insbesondere aufgrund geänderter Wünsche des Kunden, zusätzlicher technischer Erfordernisse, abweichender Bestandsverhältnisse oder notwendiger Anpassungen während der Ausführung, sind gesondert zu vergüten. Änderungen und Zusatzleistungen sollen vor Ausführung in Textform festgehalten werden. Mündliche Anordnungen bleiben wirksam, bedürfen jedoch aus Beweisgründen der zeitnahen Bestätigung in Textform.

§ 9 Trocknung, Schutz und Folgegewerke

Die ordnungsgemäße Trocknung von Lehmbaustoffen und lehmgebundenen Aufbauten hängt wesentlich von Witterung, Raumklima, Lüftung, Temperatur, Feuchtebelastung und Bauablauf ab. Soweit Trocknungs-, Schutz- oder unterstützende Maßnahmen von der LehmBauerei übernommen wurden, werden sie im vereinbarten Umfang als vergütungspflichtige Leistung erbracht. Soweit sie nicht übernommen wurden, hat der Kunde die erforderlichen Bedingungen für Trocknung, Schutz und Erhalt der Leistung sicherzustellen. Die LehmBauerei hat übernommene Trocknungsmaßnahmen im Rahmen des üblichen Baustellenablaufs zu kontrollieren. Eine lückenlose Überwachung schuldet sie nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Schäden oder Beeinträchtigungen infolge unzureichender Trocknung, ungeeigneter Raumklimabedingungen, fehlender Schutzmaßnahmen, unsachgemäßer Nutzung, zu früher Überarbeitung oder nachträglicher Eingriffe durch den Kunden, die Bauleitung oder Dritte fallen nicht in den Verantwortungsbereich der LehmBauerei, soweit sie nicht auf ein von der LehmBauerei zu vertretendes Verhalten zurückzuführen sind.

§ 10 Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der beauftragten Leistung. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung nach Aufforderung innerhalb angemessener Frist abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Teilabnahmen können für in sich abgeschlossene Teilleistungen verlangt werden, insbesondere wenn diese im weiteren Bauablauf nicht mehr oder nur erschwert überprüfbar sind, durch Folgegewerke überarbeitet, verdeckt oder weiterbearbeitet werden oder die Ausführung abschnittsweise erfolgt. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Als abgenommen gilt die Leistung auch, wenn der Kunde die Abnahme trotz Abnahmereife und Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert oder wenn die Leistung vom Kunden oder von Dritten mit seiner Zustimmung in Benutzung genommen, weiterbearbeitet, überarbeitet oder durch Folgegewerke fortgeführt wird, soweit nicht wesentliche Mängel entgegenstehen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, tritt die Rechtsfolge einer fiktiven Abnahme wegen Fristablaufs jedoch nur dann ein, wenn wir ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme ausdrücklich in Textform hingewiesen haben.

§ 11 Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Ein Mangel liegt nicht vor bei material- und handwerkstypischen Erscheinungen im üblichen Rahmen, insbesondere bei natürlichen Farb-, Struktur- und Oberflächenabweichungen von Lehmbaustoffen sowie bei material- und trocknungsbedingten, unwesentlichen Haar- oder Schwundrissen, soweit keine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung entgegensteht und die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist. Ein Mangel der Leistungen der LehmBauerei liegt ferner nicht vor, soweit Beeinträchtigungen oder Schäden zurückzuführen sind auf ungeeignete oder mangelhafte Untergründe, Bestandskonstruktionen oder Vorleistungen Dritter, Eigenleistungen des Kunden oder Leistungen von ihm beauftragter Dritter, ungeeignete oder fehlerhaft eingesetzte bauseitige Materialien, unzureichende Trocknung, ungeeignete Raumklimabedingungen, fehlende Schutzmaßnahmen, unsachgemäße Nutzung oder Pflege oder nachträgliche Veränderungen und Eingriffe durch den Kunden oder Dritte, soweit die jeweiligen Umstände nicht von der LehmBauerei verursacht worden sind. Der Kunde hat erkennbare Mängel nach Möglichkeit unverzüglich anzuzeigen und der LehmBauerei Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Vor einer Mangelbeseitigung durch Dritte ist der LehmBauerei grundsätzlich Gelegenheit zur eigenen Prüfung und Nacherfüllung zu geben, es sei denn, dies ist dem Kunden im Einzelfall unzumutbar.

§ 12 Haftung

Die LehmBauerei haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die LehmBauerei nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

§ 13 Vergütung und Zahlung

Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Zusätzliche Leistungen, Mehraufwand, Wartezeiten, Unterbrechungen, Wiederholungsanfahrten oder sonstige nicht von der LehmBauerei zu vertretende Erschwernisse werden gesondert vergütet. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb der in der Rechnung genannten Frist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abschlagszahlungen können verlangt werden, soweit dies vertraglich vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.

§ 13a Kündigung

Das Recht des Kunden zur Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Fall einer Kündigung sind die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen, bereits beschaffte oder verbindlich bestellte Materialien, nicht mehr vermeidbare Aufwendungen sowie erforderlich gewordene Sicherungs-, Schutz-, Abdeck-, Räumungs- oder Dokumentationsmaßnahmen nach den gesetzlichen Vorschriften zu vergüten. Die LehmBauerei ist berechtigt, den Leistungsstand zum Zeitpunkt der Kündigung zu dokumentieren.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte oder bereitgestellte Materialien, Baustoffe und sonstige Sachen, die noch nicht wesentlicher Bestandteil des Bauwerks geworden sind, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ErdRaum GmbH.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der ErdRaum GmbH. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

TEIL D: Lehmbox (Baustoffhandel)

§ 1 Zahlungsmittel

In unserem Online-Shop bieten wir folgende Zahlungsmöglichkeiten an: Kreditkarte, PayPal, Klarna, Shop Pay und Google Pay.

§ 2 Lieferung, Abholung und Versandkosten

Bestellungen über unseren Online-Shop werden ausschließlich zur Selbstabholung an unserem Standort bereitgestellt. Es fallen im Shop somit keine Versandkosten an. Die Anlieferung im Rahmen von Eigenprojekten und Direktaufträgen erfolgt standardmäßig per LKW frei Bordsteinkante. Voraussetzung hierfür ist eine mit LKW frei befahrbare Anfahrtsstraße sowie ein geeigneter Entladebereich vor Ort.

§ 3 Lieferzeiten und Selbstbelieferungsvorbehalt

Angaben zu Bereitstellungs-, Abhol- oder Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern kein Fixgeschäft vereinbart wurde. Sollten wir ohne eigenes Verschulden von unseren Vorlieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden, verlängert sich die Frist entsprechend bzw. sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 4 Gefahrübergang und Transportschäden

Ist der Kunde Unternehmer (B2B), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn über, sobald die Ware an unserem Standort an den Kunden oder dessen Transportperson übergeben wurde (bei Shop-Abholung) bzw. sobald die Ware dem Frachtführer zur Standard-Anlieferung übergeben wurde. Gewerbliche Kunden sind verpflichtet, die Ware bei Abnahme oder Anlieferung unverzüglich auf offensichtliche Mängel oder Transportschäden zu prüfen. Äußerlich erkennbare Schäden sind sofort schriftlich zu vermerken. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen (§ 438 HGB), schriftlich inkl. Fotodokumentation mitzuteilen.

§ 5 Naturbaustoffe

Lehmbaustoffe und andere Naturbaustoffe unterliegen natürlichen Schwankungen in Farbe, Struktur und Beschaffenheit. Solche materialspezifischen Eigenschaften stellen keinen Sachmangel dar.

§ 6 Widerruf und freiwillige Rückgabe

Für Verbraucher gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen, über dessen Details und Bedingungen wir in einer separaten Widerrufsbelehrung informieren. Darüber hinaus gewähren wir keine freiwilligen Rückgaberechte. Aus Kulanz können originalverpackte und unbeschädigte Waren nach vorheriger Absprache zurückgenommen werden; in diesem Fall behalten wir uns vor, 20 % des Kaufpreises als Einlagerungs- und Bearbeitungsgebühr einzubehalten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ErdRaum GmbH. Bei Geschäftskunden (B2B) bleibt das Eigentum bis zur Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bestehen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Wird die Ware verarbeitet oder weiterverkauft, tritt der B2B-Kunde die daraus entstehenden Forderungen bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages an die ErdRaum GmbH ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

 

TEIL E: Lehmstudio (Kompetenzzentrum & Schulung)

§ 1 Anmeldung, Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen

Die Buchung von Kursen und Workshops erfolgt über unser Online-Buchungstool Acuity. Die Kursgebühr ist, sofern im Buchungsprozess nicht anders ausgewiesen, sofort nach Rechnungsstellung und in jedem Fall vor Kursbeginn zur Zahlung fällig.

§ 2 Ersatzteilnehmer

Der Kunde ist berechtigt, bis vor Kursbeginn einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Voraussetzung ist, dass der Ersatzteilnehmer etwaige persönliche Voraussetzungen für die Kursteilnahme erfüllt.

§ 3 Stornierung durch den Kunden

Eine Stornierung hat in Textform zu erfolgen. Bei Stornierungen bis 30 Tage vor Kursbeginn erstatten wir 100 % der Gebühr. Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Beginn fallen 50 % der Kursgebühr an, bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen 100 %. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

§ 4 Absage und Programmänderungen durch die ErdRaum GmbH

Wir behalten uns vor, Kurse wegen Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl (bis spätestens 7 Tage vor Beginn), wegen Krankheit des Dozenten oder aus Gründen höherer Gewalt abzusagen. Geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. Erstattung von Reise- oder Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen. Einen Wechsel des Dozenten oder unwesentliche Änderungen im Ablaufplan behalten wir uns vor; sie berechtigen nicht zur Stornierung.

§ 5 Haftung, Sicherheit und Urheberrecht

Die Teilnahme an praktischen Workshops erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Sicherheitsanweisungen des Schulungspersonals Folge zu leisten. Wir haften nicht für Unfälle, Sach- oder Kleidungsschäden, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Ausgegebene Schulungsunterlagen dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.